Beförderungsbedingungen:

 

  1. Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Fluggast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Heißluftballon. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheines.
  2. Fahrscheine haben 3 Jahre Gültigkeit ab Buchungsdatum. Sonderregelungen sind im Einzelfall nach Absprache möglich. In begründeten Fällen kann der Fahrschein verlängert werden. Die Verlängerung ist nur in schriftlicher Form gültig.
  3. Nach Erhalt des Fahrscheines und dessen Bezahlung setzt sich der Fahrgast telefonisch oder per e-Mail mit uns in Verbindung, um mit uns einen Starttermin zu vereinbaren (bitte Fahrscheinnummer angeben). Am Starttag werden wir Sie zur vereinbarten Zeit entweder telefonisch oder per SMS informieren, ob ein Start witterungsbedingt möglich ist. Sollten wir uns nicht bei Ihnen melden, so rufen Sie uns bitte unter unserer Büronummer zurück. Bei einer Fahrtabsage setzen Sie sich bitte wieder mit uns zur Neuterminierung in Verbindung. Ballonfahren ist sehr wetterabhängig, eine Fahrtabsage ist daher keine Seltenheit. Im Interesse einer sicheren Fahrtdurchführung bitten wir um Verständnis, dass ausschließlich der Pilot die Startentscheidung treffen kann. Schadensansprüche für witterungsbedingte Startabsagen sind ausgeschlossen.
  4. Sollten Sie zum vereinbarten Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 4 Tage vorher. Andernfalls sind Sie verpflichtet, eine Ersatzperson zu stellen, ansonsten verfällt Ihr Fahrschein. Auch bei Nichterscheinen des Passagiers trotz Startzusage verliert der Fahrschein seine Gültigkeit.
  5. Tritt der Passagier vom Beförderungsvertrag nicht innerhalb 14 Tage zurück, können Stornierungen innerhalb 4 Wochen ab Fahrscheinerhalt unter Abzug von 25,- Euro pauschaler Kosten durchgeführt werden. Nach dem ersten verbindlich vereinbarten Termin ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Rückerstattung nur gegen Vorlage des gültigen originalen Gutscheines und Fahrscheines. Der Fahrschein ist nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar, die Kosten hierfür betragen 10,- Euro pro Fahrschein.
  6. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen. Die Mithilfe beim Auf- und Abbau des Ballons ist freiwillig. Das Ein- und Aussteigen in und aus dem Ballonkorb erfolgt ausschließlich nach Aufforderung des Piloten. Fahrgäste die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen bzw. Fahrgäste die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stehen, können vom Piloten ohne Erstattung des Fahrpreises von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden.
  7. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme (insbesondere Probleme des Bewegungsapparates) sind uns vor Vertragsabschluss mitzuteilen. Von Ballonfahrten während einer Schwangerschaft raten wir ab.
  8. Das Unternehmen und seine Luftfahrzeugführer übernehmen keine Haftung für mögliche Schäden an den mit an Bord mitgeführten elektronischen Geräten oder anderen privaten Ausrüstungsgegenständen der Passagiere.
  9. Glas, spitze oder scharfe Gegenstände, gefährliche Güter, ätzende Stoffe, leicht entflammbare Gegenstände u.ä. dürfen nicht mit auf den Startplatz und nicht mit an Bord genommen werden. Auf dem Startplatz und an Bord darf nicht geraucht werden.
  10. Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheines entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma Eimers Ballooning, Heinrich-Zille-Weg 8, 47447 Moers. Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfahrzeugführers richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz.
  11. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Moers.